Der Kaufprozess
Eine Immobilie in Spanien zu kaufen ist ein aufregender Prozess. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Schritte, damit Sie wissen, was Sie erwartet.
Abgabe eines Angebots
Ihr Angebot wird über den Makler an den Verkäufer weitergeleitet, der in der Regel schnell antwortet. In Spanien gibt es selten Bieterverfahren, es sei denn, mehrere Käufer interessieren sich gleichzeitig für dieselbe Immobilie. Es gilt auch keine 24-Stunden-Regelung wie in Deutschland. Akzeptiert der Verkäufer das Angebot nicht, verhandeln beide Parteien, bis hoffentlich eine Einigung erzielt wird.
Zahlung des Reservierungsbetrags
Der Reservierungsbetrag beträgt in der Regel 10% des Kaufpreises, abhängig von der Reservierungsdauer. Dies ist verhandelbar, aber der Verkäufer entscheidet, wie viel erforderlich ist, um die Immobilie vom Markt zu nehmen. Der Betrag wird auf das Treuhandkonto eines Rechtsanwalts oder das Maklerkonto überwiesen.
Die Immobilie wird vor der Zahlung des Reservierungsbetrags auf etwaige Belastungen geprüft.
Alternativ können Sie die Urkunde direkt beim Notar unterzeichnen, ohne die Immobilie vorher zu reservieren — dabei besteht jedoch das Risiko, dass ein anderer Käufer die Immobilie in der Zwischenzeit erwirbt.
Praktische Hinweise
Wir empfehlen, während Ihres Aufenthalts auf Gran Canaria einige Stunden einzuplanen, damit die erforderlichen Unterlagen vorbereitet werden können. Sollte dies nicht möglich sein, kann ein Teil der Formalitäten im Heimatland erledigt werden.
Eine NIE-Nummer (spanische Steueridentifikationsnummer) muss für jeden Käufer beantragt werden — diese ist u. a. für die Zahlung der Grunderwerbsteuer erforderlich. Zudem muss ein spanisches Bankkonto für laufende Ausgaben wie Gemeinschaftsgebühren, Wasser, Strom und Grundsteuer eröffnet werden. Diese werden per Lastschrift eingezogen. Wir helfen Ihnen bei all dem.
Überweisung des Restbetrags
Der Restbetrag und die Kaufnebenkosten müssen spätestens am Tag vor der Unterzeichnung auf dem Treuhandkonto des Rechtsanwalts auf Gran Canaria eingegangen sein, da an diesem Tag ein Bankscheck für den Verkäufer ausgestellt wird. Bei Zahlung in einer anderen Währung als Euro muss ein entsprechender Betrag rechtzeitig überwiesen werden.
Die Kaufpreisabrechnung des Verkäufers — abzüglich Verkaufskosten — wird beim Notartermin auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Der Überweisungsbeleg muss dem Notar vor der Beurkundung vorgelegt werden.
Der Notartermin
Beim Unterzeichnungstermin in Anwesenheit des Notars unterzeichnen Käufer und Verkäufer die Kaufurkunde, ggf. mit bevollmächtigter Vertretung. Der Verkäufer erhält den Kaufpreis, der Käufer die Schlüssel, und die Immobilie gehört rechtlich ab diesem Zeitpunkt dem Käufer.
Eintragung der Kaufurkunde
Nach der Unterzeichnung wird die Urkunde zur Eintragung ins Grundbuch eingereicht. Der Vorgang dauert in der Regel 4–6 Wochen, abhängig von der Auslastung des Registers. Die Eintragung ist erforderlich, um Rechtsschutz gegenüber Dritten zu erlangen.
Nebenkosten beim Kauf
Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie sollten Sie mit ca. 8–10% Nebenkosten rechnen, bei Neubau mit 10–12%. Mit einem spanischen Bankdarlehen kann der Anteil etwas höher liegen. Zu den Kosten gehören:
- 6,5 % Grunderwerbsteuer an den Staat
- 800–2.000 Euro für den Notar (Überschuss wird auf Ihr spanisches Konto zurückerstattet)
- 600–1.500 Euro für das Grundbuchamt
- Honorar für rechtliche Vertretung
Laufende jährliche Kosten
Folgende Kosten fallen nach dem Eigentumsübergang an:
- Gemeinschaftsgebühren – monatlich, bei Immobilien in einer Eigentümergemeinschaft
- Wasser und Strom – sofern nicht in den Gemeinschaftsgebühren enthalten
- Grundsteuer und Müllgebühr – werden zweimal jährlich in Rechnung gestellt. Die Müllgebühr beträgt ca. 60 Euro pro Jahr; die Grundsteuer richtet sich nach Katasterwert, Gemeinde, Immobilientyp und Größe
- Nichtresidentensteuer bei Eigennutzung – Katasterwert x 2%, Ergebnis x 19%. Bsp.: Katasterwert 50.000 Euro ergibt 190 Euro pro Jahr. Gilt für EU-Bürger, Norweger und Isländer mit Wohnsitz in den genannten Ländern. Wird über die spanische Steuererklärung gezahlt, erstmals im Jahr nach dem Kauf
- Mieteinnahmen – 19% Einkommensteuer; bei Kurzzeitvermietung zusätzlich Mehrwertsteuer (IGIC). Ausnahmen gelten ggf. bei Mieteinnahmen unter 30.000 Euro pro Jahr pro Eigentümer. Wenden Sie sich an einen Steuerberater
- Gebäudeversicherung – die Prämie hängt vom Versicherungswert, der Immobiliengröße und dem gewählten Versicherungsunternehmen ab
- Außerordentliche Gemeinschaftskosten – Fehlen der Eigentümergemeinschaft Mittel für Reparaturen, können die Kosten auf die Eigentümer umgelegt werden. Dies ist selten, kommt aber vor